Verein
Geschäftsstelle
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ADFC Dresden e.V. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bautzner Str. 25 Telefon: 0351 501 39 15
01099 Dresden Telefax: 0351 501 39 16
Öffnungszeiten:
Montag 10-15 Uhr (am 30.10.23 geschlossen)
Mittwoch 14-18 Uhr
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Frieda & Friedrich – freie Lastenrader für Dresden
Notfall-Hotline 8-22 Uhr (bitte nur bei bspw. nötigen Reparaturen etc.) Telefon: 0351 - 2129 5009 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Edwin Seifert, Geschäftsführer

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Telefon: 0351 501 39 15
Mobil: 01590 678 66 93
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Barbara Baum, Büroleiterin

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Mitglieder des ADFC Dresden e.V. sind ebenfalls Mitglied in unserem Landesverband, ADFC Sachsen e.V.
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Der ADFC ist ein gemeinnütziger Verein. Wir wollen Dresden zur Fahrradstadt machen. Die Bedingungen dafür sind eigentlich nicht schlecht. Gemeinsam schaffen wir es, städtische Verkehrsplanungen im Sinne des Radverkehrs zu verbessern. Dazu arbeiten wir mit Politikern und der Stadtverwaltung zusammen. Viele Mängel werden nur deswegen beseitigt, weil wir darauf hinweisen und Druck machen.
Jahresbilanzen
Erreichte Fortschritte (und Rückschläge) für den Radverkehr in Dresden fassen wir laufend in Jahresbilanzen aus ADFC-Sicht zusammen.
Aktivitäten und Erfolge auf Karte
Siehe die Aktivitätskarte auf www.adfc-dresden.de/karte oder die Erfolge in Tabellenform auf www.adfc-dresden.de/karte/tabelle.php.
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Uns ist eine transparente Vereinsarbeit wichtig.
Hier finden Sie Protokolle der Mitgliederversammlungen des ADFC Dresden e.V. Der Vorstand tagt normalerweise jeden ersten Mittwoch im Monat; die Mitgliederversammlung einmal jährlich.
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Satzung des ADFC Dresden e.V. ( PDF-Datei)
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 14. Februar 2019
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen "Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden (ADFC Dresden)" mit dem Zusatz "e.V." nach der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden und hat seinen Sitz in Dresden.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Der ADFC Dresden ist eine Gliederung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. und eine Gliederung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Landesverband Sachsen e.V.. Deren Satzungen werden als verbindlich anerkannt.
Er hat den Zweck, unabhängig und parteipolitisch neutral
a) zum Gemeinwohl die Interessen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere der Fahrradfahrer/innen auch in Zusammenarbeit mit den Trägern des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV), zu vertreten, und damit dem Umweltschutz, der Unfallverhütung, der öffentlichen
Gesundheitsvorsorge und der Jugendpflege sowie der Verbraucherberatung zu dienen.
b) seine Mitglieder und die Bevölkerung im Gebrauch von Fahrrädern zu beraten und durch Informationen und sonstige Dienstleistungen zu unterstützen.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die:
a) Zusammenarbeit mit Behörden, Mandatsträger/innen, Organisationen und der Öffentlichkeit zur Verbesserung der rechtlichen, verkehrstechnischen und gesellschaftlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Fahrradverkehrs;
b) Entwicklung, Verbreitung und Unterstützung von Konzepten und Bestrebungen zur Verkehrsberuhigung durch Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des nicht-motorisierten Verkehrs;
c) Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Bürgerinitiativen, Organisationen und Einzelpersonen, die dieselbe Zielrichtung haben;
d) Veranlassung und/oder Durchführung von Forschungsarbeiten, Seminaren und Tagungen, die Sammlung von Erfahrungen, die Herausgabe und/oder Veranlassung von Veröffentlichungen allein oder in Gemeinschaft mit anderen Stellen;
e) Organisation von Vorträgen, Schulungs- und Übungsveranstaltungen insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit;
f) Kinder- und Jugendarbeit in Form von Fahrrad-Arbeitsgruppen, geführten Radtouren sowie Unterrichtung über sicheres Verhalten im Straßenverkehr;
g) Förderung des Fahrradtourismus mit dem Ziel des umwelt- und sozialverträglichen Reisens;
h) Maßnahmen, um Fahrrad-Diebstähle zu verhindern und das Wiederauffinden gestohlener Fahrräder sowie die Versicherungsbedingungen zu verbessern;
i) Information und Schulung der Mitglieder des Vereins.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der ADFC Dresden dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die dem ADFC Dresden zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand wird durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. die ihren Wohnsitz in Dresden haben, begründen oder dem ADFC Dresden e.V. auf eigener Veranlassung zugeordnet werden, sind Mitglied im ADFC Dresden e.V. ohne dass es eines Aufnahmeantrags bedarf.
2. Die Mitgliedschaft im ADFC Dresden e.V. endet mit der Mitgliedschaft im Bundesverband, der Aufgabe des Wohnsitzes in Dresden oder der Zuordnung zu einer anderen Gliederung.
3. Die Nr. 1 und 2 gelten sinngemäß für juristische Personen die in Dresden ihren Sitz haben oder eine Niederlassung betreiben.
4. Alle natürlichen Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Sie haben das aktive Wahlrecht. Minderjährige üben das Wahl-recht persönlich aus. Für das passive Wahlrecht ist in der Regel die Vollendung des 18. Le-bensjahres Voraussetzung. Die Mitgliederversammlung kann Ausnahmen zulassen.
5. Im Übrigen gelten für die Formen der Mitgliedschaft, deren Beginn und Beendigung sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder die Satzung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Sachsen e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
§ 5 Organe und Gliederungen des ADFC Dresden
1. Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
2. Die Mitglieder können sich entsprechend den örtlichen Gegebenheiten mit Zustimmung des Vorstands zu Stadtteilgruppen zusammenschließen. Jede der Gruppierungen wählt mit einfacher Mehrheit eine/n Gruppensprecher/in. Die Sprecher/innen können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstands teilnehmen.
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des ADFC Dresden e.V.. Sie findet mindestens einmal jährlich statt, möglichst im ersten Quartal des Kalenderjahres.
2. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
a) Sie nimmt den Tätigkeits- und Kassenbericht des Vorstands- sowie die Berichte der Kassenprüfer/innen entgegen.
b) Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands.
c) Sie beschließt über Satzungsänderungen.
d) Sie beschließt den Haushalt.
e) Sie wählt die Mitglieder des Vorstands und eine/n Kassenprüfer/in.
f) Die Mitgliederversammlung kann Referenten/innen für einzelne Sachgebiete wählen. Für jedes Sachgebiet dürfen nicht mehr als zwei Referenten/innen gewählt werden.
g) Sie wählt die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Landesdelegiertenversammlung des ADFC Landesverbandes Sachsen.
3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Die Einladung geht den Mitgliedern mit einem Vorschlag für die Tagesordnung in Textform zu. Die Tagesordnung soll - bei Satzungsänderungen und bei Wahlen muss - den Gegenstand der Beschlussfassung angeben. Sie kann auf Antrag nachträglich von der Mitgliederversammlung ergänzt werden. Der Vorstand hat aufgrund eines schriftlichen, Zweck und Gründe enthaltenden Antrags von mindestens zehn Prozent der Mitglieder innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
4. Antragsberechtigt zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Anträge sollen spätestens eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen. Die Mitgliederversammlung kann Ausnahmen zulassen.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde und mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Bei satzungsändernden Beschlüssen ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur einstimmig beschlossen werden.
6. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten/innen, die das beste und zweitbeste Ergebnis erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann die Kandidatin/ der Kandidat, der/die die meisten Stimmen erhält.
7. Schriftliche Stimmübertragungen sind zulässig, jedoch darf kein/e Stimmberechtigte/r mehr als eine fremde Stimme vertreten.
8. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen oder beschränkt werden.
9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der Protokollführer/in unterzeichnet wird.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, maximal 6 Mitgliedern. Diesem Vorstand gehört der/die Schatzmeister/in an. Der/Die Schatzmeister/in wird persönlich gewählt.
2. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
3. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann sowohl einzelnen seiner Mitglieder als auch Dritten Vollmacht für einzelne Angelegenheiten erteilen. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein allein vertreten.
4. Dem/der Schatzmeister/in obliegt entsprechend der Geschäftsordnung und den etwaigen Richtlinien der Mitgliederversammlung die Verwaltung der Finanzen des Vereins. Er/Sie legt der Mitgliederversammlung den Kassenbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr vor, berichtet über das laufende Geschäftsjahr und bringt den Haushaltsvorschlag für das kommende Jahr ein.
5. Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Vorstand kann ein neues
Mitglied nachgewählt werden. Die Mitglieder des Vorstands bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Vorzeitige Abwahl durch konstruktives Misstrauensvotum ist in jeder Mitgliederversammlung möglich. Ist es der Mitgliederversammlung nicht möglich, einen neuen Vorstand zu wählen, so führt der alte Vorstand die Geschäfte weiter. Er beruft innerhalb von sechs Wochen eine neue Mitgliederversammlung ein, in der erneut versucht wird, einen Vorstand zu wählen. Gelingt dies nicht, so führt der alte Vorstand die Löschung des Vereins im Vereinsregister herbei.
6. Bei Abstimmungen im Vorstand entscheidet die einfache Mehrheit des Vorstands. Die übrigen Vereinsmitglieder können mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Die Vereinsöffentlichkeit kann auf Antrag eines Vorstandsmitglieds nach Abstimmung im Vorstand beschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine Einladung an die Vereinsmitglieder ergeht nicht. Fachreferenten/innen können auf Antrag eines Vorstandsmitglieds oder eines Referenten / einer Referentin zu bestimmten Punkten geladen werden.
§ 8 Auflösung
1. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 75 Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann frühestens acht Wochen später in einer weiteren Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent der anwesenden Mitglieder die Auflösung beschlossen werden. Auf diese Bestimmung ist in der Einladung besonders hinzuweisen.
2. Nach beschlossener Auflösung des Vereins bleibt der Vorstand im Sinne des §26 BGB solange im Amt, bis nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten das Vermögen auf den Vermögensnachfolger übertragen ist.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Landesverband Sachsen e.V.. Besteht dieser nicht mehr, so fällt das Vermögen des Vereins an den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V.. Bestehen beide nicht mehr, fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
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- Kategorie: Verein
Radfahren in Dresden ist schön. Oder?
Finden Sie Dresdner Radverkehrsführungen häufig unverständlich? Fühlen Sie sich im Straßenverkehr manchmal gefährdet? Würden Sie sich über bessere Abstellmöglichkeiten für Ihr Rad freuen? Fänden Sie es nicht besser, auch an Baustellen radfahrend sicher vorbeizukommen? Müssen Sie an Ampeln manchmal länger warten als alle Anderen? Könnte Radfahren in Dresden schöner sein?
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- Kategorie: Verein
Bei ADFC Dresden engagieren sich ca. 200 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen Funktionen und als Teil von mehreren Arbeitsgruppen. Der gewählte Vorstand ist ebenfalls ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus hat der Verein zwei hauptamtliche Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.
Vorstand
Der ADFC Dresden hat auf seiner Mitgliederversammlung am 6. April 2022 für die kommenden zwei Jahre einen neuen Vorstand gewählt. Dem Vorstand gehören jetzt Nils Larsen, Gesa Dickert, Wolfgang Fröb, Dirk Schiwy (Schatzmeister), Katharina von Kriegstein und Alex Bereza an.

Vorstand des ADFC Dresden (v.l.n.r.): Nils Larsen, Alex Bereza, Katharina von Kriegstein, Dirk Schiwy (Schatzmeister), Gesa Dickert und Wolfgang Fröb
Öffentliche Vorstandssitzungen finden monatlich in der ADFC-Geschäftsstelle statt. Interessierte sind dazu herzlich eingeladen!
- Wann ist die nächste Vorstandssitzung?
- Protokolle der Mitgliederversammlungen
- E-Mail an den Vorstand
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Edwin Seifert, Geschäftsführer

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Barbara Baum, Büroleiterin

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- Kategorie: Verein
AG Verkehr (Verkehrsplanung)
Diese Arbeitsgruppe
beschäftigt sich damit, wie durch Verkehrsplanung in Dresden bessere Bedingungen fürs Radfahren geschaffen werden können. Es geht sowohl um die Netzplanung als auch um einzelne Problempunkte. Dazu finden auch Gespräche mit Vertretern der Dresdner Stadtverwaltung und Politikern statt.
AG Schulwegsicherheit
Morgendliches Verkehrschaos vor der Schule? Gefährliche Stellen auf dem Schulweg? Mit unserer AG Schulwegsicherheit wollen wir zum Mobilitätswandel in Sachen Schulweg beitragen. Wir beraten Eltern und Schüler:innen, die an ihren Schulen aktiv werden wollen und/oder sich zu dem Thema informieren möchten. Wir suchen auch weitere Mitstreiter*innen. Wir treffen uns nach Bedarf und vorheriger Abstimmung online oder in der Geschäftsstelle.
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
AG Radtouren
Zur Zeit leiten ca. 20 ehrenamtliche Radtourenleiter des ADFC Dresden Radtouren in und um Dresden. Jedes Wochenenede gibt es von April bis Oktober Tagestouren in verschiedenen Schwierigkeitsgraden. Mittwochs wird eine geführte Radtour nach Feierabend angeboten. Mehrmals pro Jahr sind auch Touren übers Wochenenede im Angebot. Wer selber Lust hat, eine Tour anzubieten ist herzlich willkommen. Weitere Informationen gibts im
AG Fahrradcodierung
Der ADFC Dresden bietet die Codierung von Fahrrädern und Fahrradanhängern an. Dabei kommen hochfeste Klebeetiketten zum Einsatz (so genannte Foliencodierung). Der Fahrradrahmen wird mit dieser Methode nicht beschädigt; auch Carbonrahmen können mit Klebeetiketten codiert werden. Gewissenhaftes Arbeiten an der frischen Luft in geselliger Runde wird für Mitstreiter/innen dieser AG geboten. Wer mitmachen will, wendet sich an die
AG Freie Lastenräder Frieda + Friedrich
Im März 2016 wurde die Arbeitsgruppe gegründet. Seit Juni 2016 stehen mehrere Lastenräder zum kostenlosen Verleih in Dresden zur Verfügung. Das Ziel der AG ist es, aufzuzeigen das Transporte mit dem Lastenrad möglich sind. Dadurch können unnötige Fahrten mit PKW eingespart werden. Die AG sucht nach weiteren Mitstreitern und lädt herzlich zu Mitarbeit ein:
Stadtteilgruppe Löbtau / Dresden West
Seit November 2018 treffen sich engagierte ADFC-Mitglieder in Löbtau mit dem Ziel, lokal in Löbtau/ Dresden-West ADFC-Aktionen durchzuführen. Die AG ist offen für neue Menschen/ Ideen und trifft sich einmal im Monat. Wer mitmachen möchte, wendet sich an die
AG Instagram
Neben Twitter und Facebook sind wir jetzt auch auf Instagram aktiv. Ein engagiertes Team aus radfahrenden Social-Media-Enthusiast*innen postet regelmäßig coole Fotobeiträge rund ums Radfahren in und um Dresden. In Themenformaten wie beispielsweise„Me & My Bike“, „Highlight der Woche“, „Unterwegs mit dem Rad“ oder auch „Aktuelles & Aktivitäten“ erfährt die Follower-Gemeinde nützliche Tipps, spannende Neuigkeiten und allerlei Wissenswertes aus dem ADFC-Universum und dem „Radfahrwesen“. Die AG legt großen Wert auf einen freundlichen "Tone of Voice" und die strenge Beachtung von Fotorechte-Regeln. Die AG tirfft sich einmal im Monat. Kontakt über die:
AG Infostand
Bei zahlreichen Stadtteilfesten, Messen, Kongressen, Firmen und Veranstaltungen präsentiert sich der ADFC Dresden mit einem Infostand, um für das Radfahren und die Mitgliedschaft im ADFC zu werben. Dabei kommt man mit vielen unterschiedlichen Menschen ins Gespräch und kann beratend zur Seite stehen. Die AG plant die Termine, den Aufbau der Stände, die Flyermaterialen und die Standbesetzung. Wer mitmachen möchte wendet sich an die
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- Kategorie: Verein
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ...
- vertritt die Interessen der Alltags- und Freizeitradler
- setzt sich für die Förderung des Radverkehrs ein
- kämpft für die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht als Maßnahme zur Gleichberechtigung von Radfahrern mit anderen Verkehrsteilnehmern
- unterstützt Radfahrer und solche, die es werden wollen
- versichert seine Mitglieder
- informiert seine Mitglieder über Bundes- und Landeszeitschriften
- führt Radtouren durch
- fördert Fahrradurlaub
Aktuell zählt der ADFC Dresden 5.000 Mitglieder (Stand April 2022)
Radverkehr für alle
Der ADFC Dresden hat den Flyer "Radverkehr für alle" mit seinen Zielen für die Wahlperiode 2019-2024 herausgegeben.
Ziele des ADFC Dresden für 2025
In Städten mit guten Radverkehrsbedingungen profitieren alle. Saubere Luft, weniger Verkehrslärm und mehr Platz auf den Straßen sind nur einige Punkte, die dafür sprechen, dass sich alle gemeinsam für die fahrradfreundliche Stadt engagieren.
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Stadtrat für Radstadt?! - ADFC-Podium zur Kommunalwahl im 2019 Am 2. Mai diskutierten aus diesem Grund beim ADFC-Podium Gunter Thiele (CDU), Tilo Wirtz (Die Linke), Susanne Krause (Bündnis 90 / Die Grünen), Vincent Drews (SPD), Thomas Ladzinski (AfD), Viola Martin-Mönnich (FDP), und Martin Schulte-Wissermann (Piraten) über die Zukunft des Radverkehrs in Dresden. In der Abschlussrunde sagten mehrere Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie positiv überrascht waren, wie viele Gäste zur Podiumsdiskussion gekommen waren. Weiterlesen... |
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Weitere Ideen für zukünftige Verkehrsprojekte:
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- Kategorie: Verein

